Um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu erhalten, musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier sind einige allgemeinen Bedingungen:

  1. Arbeitslosigkeit: Du musst arbeitslos gemeldet sein und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, also Arbeitslosengeld I oder II (Bürgergeld), beziehen. (Manchmal reicht es aber auch schon von Arbeitslosigkeit bedroht zu sein, bspw. durch eine erhaltende oder drohende Kündigung)
  2. Eingliederungsvereinbarung: Du solltest eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung mit deinem zuständigen Jobcenter abgeschlossen haben. Diese Vereinbarung regelt die gemeinsamen Schritte und Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt bzw. der Heranführung an eine Selbstständige Tätigkeit.
  3. Beratungsgespräch: Du solltest ein persönliches Beratungsgespräch mit deinem Arbeitsvermittler oder deiner Arbeitsvermittlerin im Jobcenter führen (kann auch telefonisch erfolgen). Dort wird überprüft, ob du für den AVGS geeignet bist und ob dieser zur Verbesserung deiner Beschäftigungschancen beitragen kann. Hier unterstützen wir auch gerne.
  4. Bedarfsgemeinschaft: Wenn du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, müssen auch die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft die Voraussetzungen für den AVGS erfüllen.
  5. Auch eine Kommunikation mit deiner Sachbearbeitung beim Amt, bspw. über die App der BA oder dem Jobcenter kann hilfreich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen für den AVGS je nach Bundesland, Arbeitsagentur oder Jobcenter variieren können. Es ist ratsam, sich direkt bei deinem örtlichen Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur zu informieren, um spezifische Informationen und Anforderungen zu erhalten. Auch hier sind wir in der Vorbereitung gerne behilflich. Wir unterstützen dich bspw. mit einem Antrag auf den AVGS.