Ist eine amtliche Kostenübernahme des Coachings, der den Zeitraum des Einzelcoachings beinhaltet und uns die Möglichkeit gibt, direkt mit dem Amt (Jobcenter oder Arbeitsagentur) unser Coaching abzurechnen. Außerdem beinhaltet dieser auch in der Regel ein Fahrtkostenformular, dass all unsere Kund*innen nutzen können, um Aufwendungen erstattet zu bekommen. Gleiches gilt bspw. für genehmigte Coachings mit Kinderbetreuung. In der Regel erhalten unsere Coachees den Bescheid und auch wir. Wenn der Bewilligungsbescheid da ist, kann das AVGS Coaching offiziell beginnen. Im Bescheid steht auch der Zeitraum des Coachings, also das Enddatum. Sollte dabei mal ein Gründungscoaching oder Jobcoaching nicht fertig werden ist das kein Problem. Wir beantragen dann die Verlängerung des AVGS Einzelcoachings in Berlin bzw. der Stadt, in dem das Coaching beantragt wurde.