Wir schließen je nach AVGS (Art des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines) mit den Coachees den passenden Coachingvertrag. Hier vereinbaren wir Inhalt, Maßnahmenummer, nehmen die AVGS-Nummer, Coaching-Laufzeit und Kosten auf, die vom Amt übernommen werden und regeln weitere Wünsche. Diesen Coachingvertrag senden wir an die Sachbearbeiter*innen damit die die Kosten bewilligen können und so das AVGS Coaching komplett kostenlos für den Coachee ist.