Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Beihilfeleistung, die bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder einer anderweitigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Zuschuss zu den ALG II-Bezügen erbracht werden kann. Arbeitslosen bietet Einstiegsgeld damit einen finanziellen Anreiz zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit insbesondere durch bestimmte Formen privater Existenzgründung. Erklärtes Ziel der Förderung ist nicht nur die Reduzierung der Hilfebedürftigkeit des Arbeitslosen, sondern ihre dauerhafte Beseitigung.