Durchgeführt werden können Maßnahmen von staatlichen oder privaten Bildungsträgern wie die AVOCONS GmbH, privaten Arbeitsvermittlern oder von Arbeitgebern, die die Eignung eines Arbeitslosen für eine bestimmte Tätigkeit feststellen wollen, bevor sie ihn einstellen oder dieser beispielsweise sich selbständig machen kann. Der Teilnehmer an Eingliederungsmaßnahmen hat weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, gilt statistisch für diese Zeit aber nicht als arbeitslos, da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.