Ohne eine Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens wird die Agentur für Arbeit keinen Gründungszuschuss gewähren und das JobCenter kein Einstiegsgeld zahlen. Tragfähigkeit bedeutet, dass in absehbarer Zeit die Gründer*innen vom versteuerten Gewinn ihre Lebenshaltungsosten selbst tragen können und keine Transferleistungen benötigen.