Fahrkoste, die anfallen, bspw. für PKW oder den öffentlichen Personen- und Nahverkehr können Sie direkt über ein spezielles Formular beim Amt (Jobcenter/Arbeitsagentur) geltend machen. Nicht übernommene Fahrtkosten können Sie ggf. auch über Ihre Einkommensteuererklärung geltend machen.