Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Deutschland zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (sogenanntes Jobcoaching) oder an eine selbständige Tätigkeit (sog. Gründungscoaching). Der Gutschein besagt, dass man für eine sogenannte Qualifizierungsmaßnahme kein Geld bezahlen muss, das übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter und rechnet direkt mit AZAV-zertifizierten Maßnahmeträgern wie uns ab. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können nur durch zugelassene Träger beziehungsweise für zugelassene Maßnahmen eingelöst werden. Dies gilt nicht für die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung.