Sie haben keinen Anspruch auf die Kostenübernahme eines Coachings mit dem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Das bedeutet, dass Sie auf Ihren Sachbearbeiter/ Ihre Sachbearbeiterin beim Amt zugehen sollten und genau erörtern, warum Sie ein gefördertes Coaching benötigen. Oft möchte der Mitarbeiter ein Angebot von uns haben. Wir erstellen Ihnen daher sehr kurzfristig entsprechende passende Coachingangebote damit Sie Ihr Ziel erreichen. Die Ermessensleistung wird somit schnell in den Hintergrund treten und der AVGS erstellt.