Als Kostenträger wird derjenige bezeichnet, der am Ende die Kosten für die Coachingleistungen bezahlt. Meist sind es die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder auch die Bundeswehr. Manchmal auch die Rentenkasse. Wir informieren hier gerne über die AVGS Coachingprogramme, die zu 100% kostenfrei nach Bewilligung sind.