Ist eine amtliche Kostenübernahme unserer Beratung bzw. für das AVGS Coaching da, der sogenannte Bewilligungsbescheid, werden die Coachingkosten als auch evtl. Kosten zur Kinderbetreuung und/oder Fahrtkosten vom Amt übernommen. Voraussetzung ist der AVGS Antrag und ein Coachingvertrag mit uns, der eine Abtretungsklausel beinhaltet. Wir werden nach Abschluss des AVGS Coachings selbst die Abrechnung durchführen. Dies können wir, weil wir nach AZAV zertifiziert sind und daher als anerkannter Bildungsträger direkt mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter abrechnen dürfen. Du hast demnach keine Kosten für das Coaching.