Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen oder durchführen lassen, bedürfen einer Zulassung nach AZAV. Dies gilt unabhängig davon, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen oder Gutscheinmaßnahmen anbieten wollen. Die Zulassung erfolgt durch fachkundige Stellen, die über eine Zertifizierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle verfügen. Wir sind selbstverständlich nach AZAV zertifiziert.