Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, die für GründerInnen im Haupterwerb 6 Monate lang zusätzliche Liquidität für den Lebensunterhalt bieten kann. Er beträgt in der Höhe des zuletzt bezogenen ALG1 plus 300€ für Sozialversicherung. Nach 6 Monaten kann er um 9 Monate verlängert werden.